KAMBA kostenloser Antragsservice
Im Zuge einer Wohnraumanpassung nach § 40 SGB XI können Sie bereits ab Pflegegrad 1 einen Antrag auf Kostenübernahme oder Zuschuss bei Ihrer Kranken-/Pflegeversicherung für die Herstellung der Rutschsicherheit auf Treppen, Eingangsbereichen und in besonders gefährdeten Räumen wie Badezimmer oder Küche stellen.
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